RELIGION

 


Einer der Absätze der Unabhängigkeitserklärung besagt, daß der Staat Israel Religions- und Glaubensfreiheit und den Schutz der heiligen Stätten aller Religionen garantieren wird. Nach dem Sechs-Tage-Krieg, als Jerusalem wiedervereinigt wurde und Samaria und Judäa unter israelische Herrschaft kamen, wurde dieses Versprechen auf die Probe gestellt: Seither hat jede Religionsgemeinschaft freien Zugang zu ihren Heiligtümern - im Unterschied zu den vorausgegangenen 19 Jahren, als Jordanien Ostjerusalem verwaltete und Juden das Beten an der Klagemauer verbot, sowie Arabern, die in Israel lebten, den Zugang zum Felsendom und zur El-Aksa Moschee verwehrte.

 

Dieses unveräußerliche Recht ist nun gesetzlich verankert und es kann jede Gemeinschaft ihre Religion ausüben, ihre eigenen religiösen Wohlfahrtsinstitutionen verwalten, sowie ihre inneren Angelegenheiten regeln. Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten sorgt für die Zusammenarbeit der Regierung mit den Führern jeder Glaubensgemeinschaft. Es arbeitet auch mit der Abteilung für Altertum und Museen zusammen und hilft, heilige Stätten instandzuhalten und zu renovieren. Im nachfolgenden Kapitel folgt eine kurze Übersicht der drei großen monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und Islam, die in dem für sie alle heiligen Lande zusammenleben.