Einer der Absätze der Unabhängigkeitserklärung besagt, daß der Staat Israel
Religions- und Glaubensfreiheit und den Schutz der heiligen Stätten aller
Religionen garantieren wird. Nach dem Sechs-Tage-Krieg, als Jerusalem
wiedervereinigt wurde und Samaria und Judäa unter israelische Herrschaft kamen,
wurde dieses Versprechen auf die Probe gestellt: Seither hat jede
Religionsgemeinschaft freien Zugang zu ihren Heiligtümern - im Unterschied zu
den vorausgegangenen 19 Jahren, als Jordanien Ostjerusalem verwaltete und Juden
das Beten an der Klagemauer verbot, sowie Arabern, die in Israel lebten, den
Zugang zum Felsendom und zur El-Aksa Moschee verwehrte.
Dieses unveräußerliche Recht ist nun gesetzlich verankert und es kann
jede Gemeinschaft ihre Religion ausüben, ihre eigenen religiösen
Wohlfahrtsinstitutionen verwalten, sowie ihre inneren Angelegenheiten regeln.
Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten sorgt für die Zusammenarbeit der
Regierung mit den Führern jeder Glaubensgemeinschaft. Es arbeitet auch mit der
Abteilung für Altertum und Museen zusammen und hilft, heilige Stätten
instandzuhalten und zu renovieren. Im nachfolgenden Kapitel folgt eine kurze
Übersicht der drei großen monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und
Islam, die in dem für sie alle heiligen Lande zusammenleben.