DER STAAT


Israel ist eine parlamentarische Demokratie, die auf den Grundsätzen der Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Recht begründet ist.Oberste Gewalt liegt bei der Knesset ("Versammlung"),einem Einkammerparlament mit 120 Abgeordneten. Der Staatspräsident wird von der Knesset auf fünf Jahre - mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl - gewählt. Er ist Staatsoberhaupt, und seine Stellung lediglich repräsentativ. Die Knesset wird in allgemeinen Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre, doch kann die Knesset vor Ablauf dieser Zeit Neuwahlen beschließen. Die Sitzverteilung erfolgt im Verhältnis der auf die jeweiligen Listen entfallenen Stimmen. Wahlberechtigt ist jeder israelische Staatsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres, ungeachtet seines Geschlechts, der Rasse und der Religionszugehörigkeit. Das passive Wahlrecht hat jeder Bürger mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

DAS RECHTSSYSTEM

Tatsächlich setzt sich Israelisches Recht aus fünf verschiedenenen Systemen zusammen: aus Überbleibseln osmanischen Rechts, Befehlen und Verordnungen der britischen Mandatsverwaltung, Grundsätzen des englischen Gewohnheitsrechts, den religiösen Gesetzen und schließlich aus der israelischen Gesetzgebung. Es gibt in Israel keine geschriebene Verfassung. Anstatt dessen wurden mehrere Grundgesetze verabschiedet, die zusammen mit dem Allgemeinen Gesetz des Staates Israel die universalen Bürgerrechte des einzelnen garantieren. Es herrscht völlige Gleichheit vor dem Gesetz ohne Unterscheidung aufgrund von Religion, Rasse und Geschlecht. Uneingeschränkte Bewegungs-, Rede-, Presse-, Glaubens- und Versammlungsfreiheit gehören zu den garantierten Grundrechten.

DIE GERICHTE

Das Gesetz garantiert die vollständige Unabhängigkeit der Gerichte. Zivilrichter werden auf Empfehlung durch spezielle Ernennungskommitees vom Präsidenten ernannt. Die Zivilgerichte sind in drei Kategorien eingeteilt: Magistratsgerichte, Bezirksgerichte und Oberster Gerichtshof. Letzterer ist das höchste Gericht im Land und besteht aus zehn Mitgliedern, von denen aber nur jeweils drei bis fünf einen Fall behandeln. Es hört Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte an und tagt auch als Hoher Gerichtshof. In dieser Funktion behandelt es von Bürgen eingereichte Beschwerden gegen die Staatsverwaltung. Die religiösen Gerichte behandeln alle Angelegenheiten des persönlichen Status: Eheschließung, Scheidung, Testamente, Adoptionen etc. Sie sprechen Gesetz entsprechend dem religiösen Recht, sei es das Jüdische (Rabbinische), das Moslemische (Scharia), das Drusische oder eines der christlichen Gesetze, allerdings nur sofern diese nicht dem Gesetz des Staates widersprechen. Die religiösen Gerichte stehen unter Aufsicht des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten, ihre Urteile werden von den Zivilgerichten vollstreckt.

DIE GEWERKSCHAFTEN

Die größte der vier wichtigsten Gewerkschaften ist die Histadrut, oder Allgemeiner Gewerkschaftsbund. Sie steht allen Arbeitnehmern offen und umfaßt Mitglieder aus Genossenschaften ebenso wie aus freien Berufen, insgesamt hat sie über eine Million Mitglieder. In der Histadrutvollversammlung, deren Mitglieder landesweit gewählt werden, sind nahezu alle Parteien vertreten. Die Gewerkschaftsarbeit wird von gewählten Arbeitsausschüssen, lokalen Betriebs-räten und mehr als 40 weiteren nationalen Arbeitnehmerverbänden getragen. Tarifverträge mit den Arbeitgebern schützen die Rechte der Arbeiter, wie zum Beispiel ihre Arbeitsbedingungen.

ALLGEMEINE SOZIALVERSICHERUNG

Gemäß seiner Verpflichtung als fortschrittliche, moderne Gesellschaft, führte Israel 1954 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz als Teil eines kämpfung der Armut ein. umfassenden Sozialprogramms zum Schutz der sozialen Sicherheit und zur Bekämpfung der Armut ein. Folgende Versicherungsleistungen gibt es für Israelis: Pensionen, Renten für Überlebende des Naziterrors, Kinderbeihilfe, Invalidenrente, Entschädigung für Arbeits- und andere Unfälle, Arbeitslosenunterstützung, Beihilfe für Reservisten, Versicherungen für Unternehmer für den Fall eines Bankrotts, Pflegegeld, Zuschüsse zu Gehältern unter dem Mindestlohn und vieles mehr.