Israel ist eine parlamentarische Demokratie, die auf den Grundsätzen der
Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Recht begründet ist.Oberste
Gewalt liegt bei der Knesset ("Versammlung"),einem Einkammerparlament
mit 120 Abgeordneten. Der Staatspräsident wird von der Knesset auf fünf Jahre -
mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl - gewählt. Er ist Staatsoberhaupt,
und seine Stellung lediglich repräsentativ. Die Knesset wird in allgemeinen
Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die Legislaturperiode beträgt vier
Jahre, doch kann die Knesset vor Ablauf dieser Zeit Neuwahlen beschließen. Die
Sitzverteilung erfolgt im Verhältnis der auf die jeweiligen Listen entfallenen
Stimmen. Wahlberechtigt ist jeder israelische Staatsbürger mit Vollendung des
18. Lebensjahres, ungeachtet seines Geschlechts, der Rasse und der
Religionszugehörigkeit. Das passive Wahlrecht hat jeder Bürger mit Vollendung
des 21. Lebensjahres.
DAS RECHTSSYSTEM
Tatsächlich setzt sich Israelisches Recht aus fünf verschiedenenen Systemen
zusammen: aus Überbleibseln osmanischen Rechts, Befehlen und Verordnungen der
britischen Mandatsverwaltung, Grundsätzen des englischen Gewohnheitsrechts, den
religiösen Gesetzen und schließlich aus der israelischen Gesetzgebung. Es gibt
in Israel keine geschriebene Verfassung. Anstatt dessen wurden mehrere
Grundgesetze verabschiedet, die zusammen mit dem Allgemeinen Gesetz des Staates
Israel die universalen Bürgerrechte des einzelnen garantieren. Es herrscht
völlige Gleichheit vor dem Gesetz ohne Unterscheidung aufgrund von Religion,
Rasse und Geschlecht. Uneingeschränkte Bewegungs-, Rede-, Presse-, Glaubens- und
Versammlungsfreiheit gehören zu den garantierten Grundrechten.
DIE GERICHTE
Das Gesetz garantiert die vollständige Unabhängigkeit der Gerichte.
Zivilrichter werden auf Empfehlung durch spezielle Ernennungskommitees vom
Präsidenten ernannt. Die Zivilgerichte sind in drei Kategorien eingeteilt:
Magistratsgerichte, Bezirksgerichte und Oberster Gerichtshof. Letzterer ist das
höchste Gericht im Land und besteht aus zehn Mitgliedern, von denen aber nur
jeweils drei bis fünf einen Fall behandeln. Es hört Berufungen gegen Urteile
der Bezirksgerichte an und tagt auch als Hoher Gerichtshof. In dieser Funktion
behandelt es von Bürgen eingereichte Beschwerden gegen die Staatsverwaltung.
Die religiösen Gerichte behandeln alle Angelegenheiten des persönlichen Status:
Eheschließung, Scheidung, Testamente, Adoptionen etc. Sie sprechen Gesetz
entsprechend dem religiösen Recht, sei es das Jüdische (Rabbinische), das
Moslemische (Scharia), das Drusische oder eines der christlichen Gesetze,
allerdings nur sofern diese nicht dem Gesetz des Staates widersprechen. Die
religiösen Gerichte stehen unter Aufsicht des Ministeriums für religiöse
Angelegenheiten, ihre Urteile werden von den Zivilgerichten vollstreckt.
DIE GEWERKSCHAFTEN
Die größte der vier wichtigsten Gewerkschaften ist die Histadrut, oder
Allgemeiner Gewerkschaftsbund. Sie steht allen Arbeitnehmern offen und umfaßt
Mitglieder aus Genossenschaften ebenso wie aus freien Berufen, insgesamt hat
sie über eine Million Mitglieder. In der Histadrutvollversammlung, deren Mitglieder
landesweit gewählt werden, sind nahezu alle Parteien vertreten. Die
Gewerkschaftsarbeit wird von gewählten Arbeitsausschüssen, lokalen
Betriebs-räten und mehr als 40 weiteren nationalen Arbeitnehmerverbänden
getragen. Tarifverträge mit den Arbeitgebern schützen die Rechte der Arbeiter,
wie zum Beispiel ihre Arbeitsbedingungen.
ALLGEMEINE SOZIALVERSICHERUNG
Gemäß seiner Verpflichtung als fortschrittliche, moderne Gesellschaft, führte
Israel 1954 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz als Teil eines kämpfung
der Armut ein. umfassenden Sozialprogramms zum Schutz der sozialen Sicherheit
und zur Bekämpfung der Armut ein. Folgende Versicherungsleistungen gibt es für
Israelis: Pensionen, Renten für Überlebende des Naziterrors, Kinderbeihilfe,
Invalidenrente, Entschädigung für Arbeits- und andere Unfälle,
Arbeitslosenunterstützung, Beihilfe für Reservisten, Versicherungen für
Unternehmer für den Fall eines Bankrotts, Pflegegeld, Zuschüsse zu Gehältern
unter dem Mindestlohn und vieles mehr.